Verfügungen über den Nachlass von Vermögen können z. B. per Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Jedoch ist es in vielen Fällen vorteilhaft, zumindest Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten weiterzugeben. Es sprechen viele gute Gründe für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Spätere Erbstreitigkeiten werden vermieden, das Familienvermögen wird gesichert und Sie können teilweise erheblich Steuern sparen.
Durch die gezielte Nutzung von Freibeträgen und Einhaltung von Fristen ist es möglich, auch beträchtliche Vermögenswerte zu übertragen, ohne dabei Erbschaft- oder Schenkungsteuern zu entrichten. Wir bieten eine eingehende und verständliche Beratung, die Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche berücksichtigt, und zeigen Ihnen umfassend die steuerlichen Möglichkeiten auf.
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Das können Sie von uns erwarten
Steueroptimierte Gestaltungskonzepte
Vermögensverwaltung
Erstellung von Schenkung- und Erbschaft-steuererklärungen
Planung der Vermögens-übertragung zu Lebzeiten
Testamentsvollstreckung
Beratung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge